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13. Jul 2011 News / Blog

Wohnen auf Zeit: Werbungskosten

Vermittlungs-Provision aus Berufsgründen absetzbar.

Bei einem Zeitmietvertrag aus beruflichen Gründen, etwa durch Versetzung, die Verlegung des Firmensitzes in eine andere Stadt oder einen neuen Job, unterstützt das Finanzamt den Umziehenden durch die Übernahme eines Großteils der Umzugskosten. Dies gilt auch, wenn sich es sich um die Provision für Wohnen auf Zeit handelt. Möbliertes Wohnen auf Zeit ist die Lösung für zeitlich befristetes Wohnen in einer anderen Stadt.

In der Steuererklärung können dann folgenden Kosten als Werbungskosten deklariert werden: Reisekosten zur Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigung, Maklergebühren für die neue Wohnung, Kosten für das Umzugsunternehmen oder den Umzugswagen, Mietkosten für die Wohnung.

Für weitere Umzugskosten gelten Pauschalen. Wer jedoch wegen Krankheit, Alter oder Scheidung umziehen muss, kann seine Umzugskosten als “außergewöhnliche Belastungen” deklarieren. Hier ist eine Beratung beim Steuerberater oder direkt beim Finanzamt sinnvoll.

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